Geschäftsfelder

War der Firmengründer, Martin Joachim Strokarck, Makler und Buchhalter, so sind die heutigen Inhaber Hausmakler und Grundstücksverwalter - Immobilienkaufleute moderner Prägung mit Traditionsbewusstsein, unterstützt durch moderne Technik und eine kleine Anzahl zuverlässiger Mitarbeiter.

Grundstücksverwaltung

Unsere Hausverwaltung umfasst

  • Mietwohnhäuser
  • Büro- und Geschäftshäuser
  • Wohnungseigentumsanlagen

Das Leistungsangebot beinhaltet sämtliche Aufgaben der Verwaltung, die wir Ihnen gern im Einzelnen erläutern.

Unsere privaten Kunden schätzen die zum Teil seit vielen Jahrzehnten bestehenden Kontakte und die Kontinuität unserer Grundstücksverwaltung.

Es ist unser ständiges Bestreben, diese Verlässlichkeit, verbunden mit fachkundiger und individueller, persönlicher Beratung auch in Zukunft zu gewährleisten.

Hausmakler

Wir verkaufen und vermieten für Sie im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit als Hausmakler

  • Mehrfamilienhäuser (Zinshäuser)
  • Büro- und Geschäftshäuser
  • Läden und andere Gewerbeflächen
  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen

Beratung

Wer selten oder vielleicht nur einmal im Leben mit Immobilien zu tun hat, braucht fachkundige Hilfe. Gern sprechen wir mit Ihnen über:

  • Nachlaßverwaltung oder Testamentsvollstreckung
  • Grundstücksteilung, Neubau, Grundstücksentwicklung und 
  • -verwertung
  • Preisschätzung
  • Anlagen in Immobilien
  • Grundbuchangelegenheiten (z.B. Löschungs- + Berichtigungsanträge)
  • Finanzierungsvermittlung
  • sämtlichen sonstigen Grundstückssachen

Testamentvollstreckung

Testamentsvollstreckung wird häufig dann angeordnet, wenn der Erblasser seinen Erben Einschränkungen in der (sofortigen) Verfügung über sein Vermögen machen möchte, damit das Vermögen möglichst lange und eventuell sogar für folgende Generationen erhalten werden kann.

Insbesondere Grundvermögen ist nicht so "flüchtig" wie Geld, so dass bei guter Verwaltung langfristig der Werterhalt oder sogar eine Vermögenssteigerung erreicht werden kann. Die Testamentsvollstreckung kann für eine Dauer von 30 Jahren (in Ausnahmefällen auch länger) angeordnet werden.

Eine andere Variante ist die Anordnung der Testamentsvollstreckung, um mit dem Testamentsvollstrecker eine Person zu haben, die sich um die Testamentsabwicklung mit Feststellung, Auseinandersetzung und Verteilung des Vermögens an mehrere Erben kümmert und bei ggf. entstehendem Streit ausgleichend wirken kann. Die Testamentsvollstreckung endet in diesen Fällen mit der Verteilung des Vermögens an die Erben, nachdem die Erbschaftsteuer bezahlt ist.

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie mehr wissen möchten.